@freiheitsfonds interessant wäre die Akte.
Da ist auf jeden Fall mehr anhängig. Ein Gericht legt ein Verfahren mit einem Streit wert von 3 Euro ab, es sei denn es handelt sich um öffentliches Interesse.
@Sven @freiheitsfonds auch wenn es um mittellose geht ?
Diebstahlsdelikte unter 3000 Eur werden nicht bearbeitet, aber wenn es um 3 Eur Verlust der Bahn geht ist doch das überragendes Öffentliches Interesse oder ?
@ulli @freiheitsfonds per SGB gibt es in unserem Sozialstaat keine mittellose Personen. (Mir ist klar das es in Wirklichkeit anders aussieht, aber bei Gericht geht es halt manchmal um Haarspalterei.)
Demzufolge wird es hier rechtlich darum gehen das Wiederholungstaten vorliegen und es offensichtlich keine Anzeichen gibt das die Person ihr verhalten ändern wird.
Auf die 3€ kommen dann noch Gebühren, Anwalts kosten, Gerichtskosten,… in Summe halt die 2700€.
@ulli @freiheitsfonds das glaube ich erst wenn man die Akte sieht. Dafür war ich selbst lange genug bei Gericht im Bereich SGB2
@freiheitsfonds kennt ihr die ?
ist mir klar das ihr die nicht veröffentlichen werden aber ein paar mehr Hintergründe wären schon interessant.
@Sven