@freiheitsfonds interessant wäre die Akte.
Da ist auf jeden Fall mehr anhängig. Ein Gericht legt ein Verfahren mit einem Streit wert von 3 Euro ab, es sei denn es handelt sich um öffentliches Interesse.
@Sven @freiheitsfonds auch wenn es um mittellose geht ?
Diebstahlsdelikte unter 3000 Eur werden nicht bearbeitet, aber wenn es um 3 Eur Verlust der Bahn geht ist doch das überragendes Öffentliches Interesse oder ?
Und da mit der Grundsicherung das nicht zahlbar ist, wird es halt entsprechend vollstreckt.
Fair? Garantiert nicht. Rechtlich aber korrekt.
Deshalb müsste man die Akte sehen ob es wirklich so war.