In Belgien gilt seit dem 1.9. ein neuer Straftatbestand: "Verkehrstotschlag". Er erfasst tödliche Verkehrsunfälle, die durch grobe Fehler oder Rücksichtslosigkeit verursacht werden. Das Höchststrafmaß steigt von fünf auf zehn Jahre Gefängnis.
Mit dem neuen Tatbestand soll auch sprachlich eine Abkehr von der bisherigen Bezeichnung "tödlicher Unfall" vollzogen werden. Opferverbände und Hinterbliebene hatten diesen Begriff als verharmlosend kritisiert.
@radundtat betrifft das alle oder wieder nur die Autofahrer? Ich frag, weil letztes ein Radfahrer ein Kind voll umgesäbelt hat…
@radundtat also heißt das jetzt ja oder nein?
@radundtat ich frag aber den der hier informiert. Bin mir sicher das der sich eingearbeitet hat…
@Sven Ich bin nicht dafür zuständig, Deinen Informationsdurst zu stillen. Du kannst Dich wie gesagt gerne an die Belgier wenden. Oder nicht, wenn der Bedarf nicht so gross ist.
@Sven Frag doch mal die Belgier.