Das ist einfach so absurd mit dem Hackerparagraph (§ 202a StGB), dass damit Fachleute belangt werden, die Sicherheitslücken aufdecken.
Jetzt wurde der in erster Instanz zu 50 Tagessätzen verurteilt.
"Obendrein sei ihm der Datenbankzugriff nur durch sein "tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung" möglich gewesen."
Sie haben ihn für Kompetenz verurteilt. Wie bei einer mittelalterlichen Hexenverbrennung, weil sich eine mit Heilkräutern auskennt oder so.
Das problem ist das die über alles Ahnung haben müssten. Deshalb lassen die Ja Gutachten anfordern und müssen dem dort geschriebenen einfach blind vertrauen.
Ich kenne das Problem da ich selbst 10 Jahre lang ehrenamtlicher Richter bei Gericht war.
Aber das Thema durchzukauen ist auf Mastodon genau so sinnlos wie eine pauschale Schuldzuweisung ohne Hintergrundwissen.